Verkehrsrecht / Autorecht
Im Bereich des Verkehrsrechts vertrete ich Sie außergerichtlich und vor Gericht unter anderem in folgenden Bereichen:
- Abwicklung von Verkehrsunfällen (Schadensersatz, Schmerzensgeld, Mietwagenkosten, Nutzungsausfall, Sachverständigenkosten, sog. Haushaltsführungsschaden)
- Versicherungsvertragsrecht (Ansprüche gegen die Teilkasko-bzw. Vollkaskoversicherung, Regress)
- Ordnungswidrigkeiten (Bußgeldbescheide z.B. wegen Geschwindigkeitsüberschreitungen, zu geringem Abstand, Rotlichtverstößen, Alkohol- oder Drogenverstoßes)
- Verkehrsstrafrecht (Trunkenheitsfahrten, Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort, Gefährdung des Straßenverkehrs, fahrlässige Körperverletzung, fahrlässige Tötung, Nötigung und Beleidigung)
Die frühzeitige Einbindung des Rechtsanwalts macht hier oftmals den Unterschied für den Mandanten. Sie haben bspw. Anspruch auf Begutachtung Ihres Fahrzeugs durch einen unabhängigen Sachverständigen. Die gegnerische Versicherung bedient sich gern eigener Gutachter.
Im Verkehrsstrafrecht, wie in allen anderen Strafsachen, ist es ratsam zum Vorwurf zunächst zu schweigen und erst nach Akteneinsicht durch den Rechtsanwalt über eine Verteidigungsstrategie zu entscheiden.
Autorecht
Ein besonderer Schwerpunkt meiner Tätigkeit gilt dem Autorecht „Alles rund ums Auto“.
- Geltendmachung und Abwehr von Sachmängel- und Gewährleistungsansprüchen
- Rückabwicklung von Kaufverträgen für Neu- und Gebrauchtfahrzeuge
- Schadensersatz, Nachbesserung und Minderung des Kaufpreises bei Mängeln des Fahrzeugs
- Abwehr von Ansprüchen bei mangelhafter Reparatur
- Probleme beim finanzierten Kauf und beim Leasing von Fahrzeugen
Ich stehe Ihnen mit Erfahrung und Kompetenz für weiterführende Beratung und Vertretung gerne zur Verfügung.