Gebühren
Für Sie als Mandanten ist es wichtig zu wissen, welche Gebühren beim Anwalt und bei Gericht anfallen können. Die ausführliche und individuelle Information über anfallende Gebühren und das Kosten/Nutzenverhältnis für den Mandanten gehört zu jeder Erstberatung.
Grundlage für die Gebührenberechnung sind das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) und das Gerichtskostengesetz (GKG).
Anstatt der gesetzlichen Gebühren kann in bestimmten Fällen auch eine Honorarvereinbarung in Form einer Pauschale oder nach Stundenaufwand abgeschlossen werden.
Die anwaltlichen Gebühren schuldet grundsätzlich der Auftraggeber, also der Mandant.
In vielen Fällen muss der Mandant die Gebühren im Ergebnis nicht zahlen, z.B. weil
- eine Rechtsschutzversicherung besteht,
- der Gegner auch die anwaltlichen Gebühren zu tragen hat, so im Falle des Verzugs oder als Schadensersatz
- der Gegner im Zivilprozess unterliegt und damit auch die Kosten des Verfahrens (Gesetzliche Anwalts- und Gerichtskosten) trägt (Ausnahme: Kosten der 1. Instanz vor dem Arbeitsgericht, diese trägt jede Partei unabhängig vom Ausgang des Verfahrens selbst)
- der Gegner sich in einem Vergleich zur Kostentragung verpflichtet hat
- der Mandant wegen seiner finanziellen Verhältnisse als bedürftig gilt und somit Anspruch auf Beratungshilfe für die außergerichtliche Vertretung oder Prozesskostenhilfe für das gerichtliche Verfahren hat
- im Falle des Freispruchs vor dem Strafgericht die Landeskasse die notwendigen Kosten der Verteidigung trägt
- im Strafverfahren ein Fall von notwendiger Verteidigung besteht und die Landeskasse deshalb die Kosten des sog. Pflichtverteidigers übernimmt
Eine Auflistung sämtlicher Gebührentatbestände ist wegen der Besonderheit jedes einzelnen Mandates an dieser Stelle nicht möglich.