Forderungseinzug
Im Bereich des Forderungseinzugs berate und vertrete ich sowohl Privatpersonen als auch Klein- und mittelständische Betriebe aus den verschiedensten Bereichen.
Die zeitnahe und erfolgreiche Realisierung von offenen Zahlungsansprüchen ist für Jeden ein vitales Interesse.
Zunehmend verschweigen oder ändern säumige Schuldner ihren Wohnsitz. Ohne diese Angabe ist eine Zustellung an den Schuldner jedoch nicht möglich. In einem solchen Fall übernehme ich für Sie die Anschriftenermittlung über Melderegister, die Deutsche Post oder auch entsprechende Auskunfteien/Detekteien.
In enger Absprache mit Ihnen wird die erfolgversprechendste Maßnahme gegen den Schuldner ausgeführt. Dies kann zunächst ein
- anwaltliches Mahnschreiben
- die Einleitung eines gerichtlichen Mahnverfahrens oder
- die sofortige Klageerhebung sein
Nach Titulierung Ihrer Forderung, die zuvor einer relativ kurzen Verjährung unterlag, beträgt die Verjährungsfrist nunmehr 30 Jahre.
Zahlt der Schuldner weiterhin nicht, kann Ihre Forderung im Wege der Zwangsvollstreckung gegen den Schuldner durchgesetzt werden. Hierzu stehen effektive Mittel zur Verfügung, so
- die Pfändung von beweglichen Sachen beim Schuldner durch den Gerichtsvollzieher
- die Pfändung von Forderungen des Schuldners gegen Dritte durch das Gericht (z.B. Kontopfändung, Gehaltspfändung, Pfändung von Kautionen oder Ansprüchen aus Versicherungsverträgen)
- Zwang zur Aufstellung eines Vermögensverzeichnisses, der Schuldner muss die Richtigkeit und Vollständigkeit an Eides statt versichern (Eine falsche eidesstattliche Versicherung stellt eine Straftat dar)
- Hausdurchsuchung beim Schuldner
- Haftbefehl gegen den Schuldner
Da der Schuldner regelmäßig mit seiner Zahlung in Verzug ist, stellen die anwaltlichen Gebühren, die Kosten der Anschriftenermittlung und der Zwangsvollstreckungsbehörden grundsätzlich einen Verzugsschaden dar, welcher ebenfalls vom Schuldner zu tragen ist.
Ich stehe Ihnen mit Erfahrung und Kompetenz für weiterführende Beratung und Vertretung gerne zur Verfügung.