Arbeitsrecht
Im Bereich des Arbeitsrechts vertrete ich sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber außergerichtlich und vor Gericht unter anderem in folgenden Bereichen:
- Kündigungsschutzklagen
- Lohn und Gehalt
- Urlaubsansprüche und Urlaubsvergütungen
- Abfindungen
- Ausarbeitung und Verhandlung von Aufhebungs- und Abwicklungsverträgen
- Prüfung und Gestaltung von Arbeits- und Dienstverträgen
- Arbeitszeugnisse
Ein gut funktionierendes Arbeitsverhältnis ist besonders wichtig, sichert es doch die wirtschaftliche Existenz des Arbeitnehmers. Daneben ist es regelmäßig Teil des unternehmerischen Erfolgs des Arbeitgebers.
Aus diesem Grund ist eine anwaltliche Beratung vor Vertragsabschluss in vielen Fällen ratsam.
Wenn Leistung oder Gegenleistung aus dem Gleichgewicht geraten, kommt es darauf an, die jeweiligen Interessen bestmöglich auszuhandeln und durchzusetzen.
Ich stehe Ihnen mit Erfahrung und Kompetenz für weiterführende Beratung und Vertretung gerne zur Verfügung.